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Hausratversicherung: Schutz für Ihre Wohnung und das persönliche Eigentum

Veröffentlicht am 2026-08-20 · Zuletzt aktualisiert am 2026-08-20 · Redaktion: Redaktion VergleichsWerk24

Eine Hausratversicherung ersetzt den eingegangenen Hausrat bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Sie ist für Mieterinnen und Mieter die zentrale Absicherung des persönlichen Eigentums — nicht aber des Gebäudes selbst.

Was Gegenstand der Hausratversicherung ist

Versichert ist der Hausrat — also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher und weitere Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden. Gebäudebestandteile und mit dem Haus fest verbundene Gegenstände sind nicht Gegenstand der Hausratversicherung. An diese Ansprüche schließt sich die Gebäudeversicherung an, die Eigentümerinnen und Eigentümer separat abschließen.

Welche Gefahren im Standard-Schutz abgedeckt sind

Der Standardumfang einer Hausratversicherung umfasst typischerweise vier Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl. Auf dieser Grundlage baut eine Police auf; Erweiterungen sind häufig möglich und bei bestimmten Risiken empfohlen.

Häufige Erweiterungen

  • Überspannung — Schäden durch Blitzentladungen in der Stromleitung.
  • Fahrraddiebstahl — Schutz für Fahrrad und E-Bike, oft gegen zusätzliche Prämie.
  • Elementar — Schäden durch Überschwemmung, Rückstau oder Hochwasser; hiervon sind nicht alle Risiken automatisch abgedeckt.
  • Außenversicherung — Schutz auch außerhalb der Wohnung, z. B. auf Reisen.

Wie die Ersatz­leistung ermittelt wird

Manche Tarife leisten den Zeit­wert, andere den Neuwert. Eine Versicherungssumme, die zu niedrig angesetzt ist, kann zur Unterversicherung führen: Die Leistung wird dann anteilig gekürzt. Verbraucherzentralen empfehlen, die Hausratsumme sorgfältig zu schätzen und Listen über die Einrichtungsgegenstände zu führen — so lassen sich im Schadensfall die Werte nachvollziehen.

Häufige Fehler beim Abschluss

  • Versicherungssumme zu niedrig angesetzt → Risiko der Unterversicherung.
  • Fahrrad- oder Außenversicherung vergessen, obwohl sie gebraucht wird.
  • Elementar-Risiken nicht geprüft, z. B. an Gewässern oder in Hochwassergebieten.
  • Selbstbehalt zu hoch gewählt, so dass der Schutz im Alltag nicht trägt.

Entscheidungshilfe ansehen

Vergleichskriterien, typische Fallen und die Methodik der Hausratversicherung im Einzelnen.

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Häufige Fragen

Ist eine Hausratversicherung gesetzlich vorgeschrieben?+

Sie ist nicht gesetzlich verpflichtend. Vermieter oder Finanzierungspartner können jedoch in Einzelfällen eine Versicherung verlangen. Verbraucherzentralen empfehlen sie meist als Grundschutz.

Was ist mit der Hausratversicherung nicht versichert?+

Nicht versichert sind Gebäudebestandteile und Schäden durch allmähliche Einwirkungen wie Schimmel, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Police vereinbart. Auch reine Abnutzung fällt nicht unter die Deckung.

Was bedeutet Unterversicherung?+

Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats, kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Einige Tarife verzichten unter Bedingungen auf die Unterversicherung — das steht in den Versicherungsbedingungen.

Sind Fahrräder mitversichert?+

Fahrraddiebstahl ist häufig nur im Rahmen einer gesonderten Außen- oder Fahrrad-Klausel mitgedeckt. Prüfen Sie die Bedingungen, insbesondere für E-Bikes.

Was ist mit Wasserschäden, die ich selbst verursacht habe?+

Leitungswasserschäden sind meist mitgedeckt, auch wenn der Schaden aus der Wohnung stammt. Details und Ausschlüsse stehen in der Police.

Quellen & weiterführende Hinweise

  1. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) — Übersichten zur Hausratversicherung.
  2. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) — Verbraucherinformationen zur Hausratversicherung.
  3. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) — Grundzüge der Leistungsregelung von Sachversicherungen.

Hinweis: Diese Seite bietet verständliche Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung. Vergleichs- und Tariffunktionen werden schrittweise ergänzt. Affiliate-Hinweise siehe Werbehinweise.